Vereinbarung zum Mieterwechsel – die Partnerschaft der Mieter geht zu Ende – einer geht – einer bleibt

Wenn eine Mietergemeinschaft auseinandergeht und einer der Mieter die Wohnung behalten möchte, gilt es für alle Parteien (Vermieter und Mieter) für Rechtsklarheit zu sorgen.

Es empfiehlt sich hier eine schriftliche Vereinbarung zum Mieterwechsel zu treffen, die von allen Parteien, d.h vom Vermieter, vom bleibenden Mieter und vom ausziehenden Mieter, unterzeichnet wird.

Die Vereinbarung sollte regeln:

  • Ausscheiden
  • Fortsetzung des Mietverhältnisses mit bleibendem  Mieter
  • Haftungsausschluss Vermieter und ausscheidendem Mieter
  • Kautionsregelung
  • evtl. Bürgschaftsregelung
  • etc.

Alternativ können die Parteien einen Mietaufhebungsvertrag abschliessen. Der Vermieter kann dann mit dem Mieter, der die Wohnung weiterhin anmieten möchte, einen neuen separaten Mietvertrag abschliessen.