AschenbechermitKippenRauchen in der Mietwohnung kann spätestens seit der BGH Entscheidung VIII ZR 37/07  Schadenserstzansprüche begründen.

Aber kann ein Vermieter den Extrem-Raucher auch kündigen?

Diese Frage befindet sich derezit auf dem Zug durch die Instanzen. Das AG Düsseldorf  (Az 24 C 1355/13) hat dies im konkreten Fall angenommen.

Das LG Düsseldorf hat dem Raucher-Mieter aber am 08.07.2013 PKH gewährt, ein Indiz für dessen Erfolgsaussicht.